Zulassung und Anmeldung
Zum Studium sind Sie grundsätzlich zugelassen, wenn Sie einen der
folgenden Schulabschlüsse mitbringen:
a Berufsmatura
b gymnasiale Matura
c eidgenössisch anerkanntes Handelsdiplom nach dreijähriger Ausbildung
d Diplom-Mittelschul-Abschluss nach dreijähriger Ausbildung oder Fachmatura
Für InhaberInnen der Abschlüsse b-d schreibt das Bundesgesetz über die Fachhochschulen vor, dass sie vor Studienbeginn über eine mindestens einjährige geregelte Berufserfahrung auf dem Gebiet der gewählten Studienrichtung verfügen. Das IAM erwartet von Ihnen kein Kommunikationspraktikum, sondern ein Jahr Erwerbsarbeit. Die Berufserfahrung muss spätestens bei Studienbeginn vollständig belegt werden.
AbsolventInnen anderer Ausbildungsgänge können aufgenommen werden, wenn sie sich über gleichwertige schulische und berufliche Kenntnisse ausweisen. Über die Anerkennung ausländischer Abschlüsse entscheidet die Studiengangleitung gemäss den an der ZHW geltenden Richtlinien.
Anmeldung:
Für die Aufnahme an die ZHW reichen Sie eine schriftliche Anmeldung
ein und bezahlen die vorgeschriebene Immatrikulationsgebühr. Das Anmeldeformular
erhalten Sie beim Schulsekretariat der ZHW oder auf www.zhwin.ch/studium/sekretariat.php
>> Anmeldeformular; der Einzahlungsschein liegt der Anmeldebestätigung
bei.