Allgemeine Informationen zum Weiterbildungsangebot
Zulassung
Die Weiterbildungsmaster-Programme MAS und Zertifikatslehrgänge CAS richten sich in der Regel an Hochschul-, FH/HTL-, HWV-Absolvent/innen und, in ausgewiesenen Fällen, an Praktiker/innen mit vergleichbarer Ausbildung. Über die Zulassung entscheidet die Kursleitung. Weiterbildungskurse stehen auch spezialisierten Berufsleuten offen.
ECTS
ECTS (European Credit Transfer System) sind eine europaweit anerkannte Abrechnungseinheit zur Bestätigung von erbrachten Studienleistungen. Als Faustregel gilt: 1 ECTS = 25-30h erwartete Lernleistung. Mit Einführung von ECTS werden an der ZHW sämtliche Lehrgänge modularisiert. Dies bedeutet, dass erfolgreich absolvierte Module mit ECTS-Credits honoriert werden.
Art der Weiterbildungsveranstaltungen
Das neue Ausbildungskonzept, welches aufgrund der Bologna-Reform eingeführt wird, kennt im Bereich der Weiterbildung auf FH-Niveau die folgenden Weiterbildungseinheiten:
- Weiterbildungskurse werden in unterschiedlicher Form angeboten: regelmässige wöchentliche Lektionen, Blockkurse oder Kompaktkurse (ganze Tage); sie umfassen in der Regel weniger als 200 Stunden Lernleistung. Bei gewissen Kursen werden selbstständige Arbeitsleistungen der Kursteilnehmer/innen verlangt. Für den Besuch von Weiterbildungskursen wird eine Kursbestätigung ausgestellt. Dafür ist eine regelmässige Kursteilnahme Voraussetzung. Die Kursteilnehmenden können sich auf eigenen Wunsch im besuchten Fach prüfen lassen. Das Prüfungsergebnis kann im Ausweis festgehalten werden. Falls dazu berechtigt, wird die entsprechende Anzahl Credits erteilt.
- Zertifikatslehrgänge (Certificate of Advanced Studies CAS) umfassen eine Studienleistung von mindestens 10 Credits (250-300 Stunden Lernleistung). Den erfolgreichen Abschluss bestätigt die ZHW mit einem Zertifikat. Gewisse Zertifikatslehrgänge sind Module eines Weiterbildungs-Masterstudiengangs und führen mit dem entsprechenden Leistungsnachweis zu einem eidgenössisch anerkannten FH-Weiterbildungsmaster (Master of Advanced Studies MAS, ggf. Executive Master).
- Weiterbildungsmaster-Programme (Weiterbildungs-Masterstudiengänge - Master of Advanced Studies MAS) umfassen eine Studienleistung von mindestens 60 Credits (1500-1800 Stunden Lernleistung inkl. Masterarbeit von mindestens 250-300 Stunden). Sie dauern in der Regel 3-4 Semester und führen zu einem eidgenössisch anerkannten FH-Weiterbildungsmaster (Master of Advanced Studies, ggf. Executive Master). Unsere hier aufgeführten Weiterbildungsmaster-Programme sind im Rahmen des schweizerischen Fachhochschulgesetzes eidgenössisch anerkannt. Der Abschluss berechtigt, den eidgenössisch geschützten Titel ‹Master of Advanced Studies (MAS) ZFH ...in Richtung ...› zu tragen. Bei international akkrediterten Studiengängen wird der Titel ‹Executive Master in...› erteilt.
Während einer Übergangsphase bis 2007 bleiben teilweise auch die bisherigen Weiterbildungsangebote, wie das Nachdiplomstudium NDS (600 Lektionen Unterricht und 200 Lektionen praktische Arbeit) und der Nachdiplomkurs (100-200 Lektionen) bestehen.
Anmeldung
Mit dem Online-Formular zum entsprechenden Angebot: Für Weiterbildungsmaster-Anmeldungen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem entsprechenden Sekretariat auf. Da die Teilnehmerzahl im Allgemeinen begrenzt ist, werden die Anmeldungen in der Regel in der Reihenfolge des Eingangs berücksichtigt. Der Anmeldeschluss ist bei jeder Kursbeschreibung angegeben.
Durchführung
Wenn die minimale Teilnehmerzahl nicht erreicht wird, behält sich die Kursleitung den Entscheid über die Durchführung des Kurses vor. Bei Weiterbildungskursen im Rahmen der normalen Lehrveranstaltungen der ZHW ist die Anzahl freier Plätze für externe Kursteilnehmer/innen begrenzt. Angemeldete Personen erhalten spätestens zwei Wochen vor Kursbeginn Bericht.
Preisangaben
Die Angaben auf www.zhwin.ch werden nach bestem Wissen aktualisiert, doch wird keinerlei Garantie dafür übernommen, dass die vermittelten Informationen fehlerfrei und vollständig sind. Für verbindliche Preisangaben verweisen wir Sie auf die aktuellen Drucksachen. Ehemaligen Absolventinnen und Absolventen der ZHW (Alumni) wird auf alle Weiterbildungsveranstaltungen der ZHW ein Rabatt von 5% gewährt.
Zahlungsbedingungen
Das Kursgeld ist nach Erhalt der Bestätigung und vor Kursbeginn zu bezahlen.
Annullationsbedingungen
Abmeldungen müssen in jedem Fall schriftlich erfolgen. Wenn bei den einzelnen Kursausschreibungen oder in der Eingangsbestätigung der Anmeldung nicht anders vermerkt, gilt folgende Regelung: Bei Abmeldung nach Anmeldeschluss, spätestens aber 4 Wochen vor Kursbeginn, wird die Hälfte der Kurskosten verrechnet, sofern kein Ersatz gebracht werden kann. In jedem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 5% der Kurskosten, mindestens aber CHF 100.- in Rechnung gestellt. Bei Abmeldung nach Kursbeginn - oder bei Nichterscheinen - müssen die vollen Kurskosten bezahlt werden. Für die Weiterbildungsmaster-Programme gelten spezielle Bestimmungen.
Versicherung
Die Kursteilnehmer/innen sind nicht versichert. Unfallversicherungen sind Sache der einzelnen Teilnehmer/innen. Die ZHW lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.
Hinweis
Wenn der entsprechende Stundenplan der ZHW noch nicht vorliegt, fehlen z.T. die Wochentage oder Kurszeiten. Auch bei den Kursleiter/innen bzw. Dozierenden kann es in einzelnen Fällen kurzfristig zu personellen Änderungen kommen. Auskünfte erhalten Sie beim Sekretariat des ausgeschriebenen Kurses.
Spezialkurse für Unternehmen
Auf Anfrage werden auch firmenspezifische Weiterbildungskurse durchgeführt. Für erste Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Hochschulsekretariat: E-Mail info@zhwin.ch oder Tel. +41 (0)52 267 71 71.
Hörer/innen
Externe Hörer, die einen Leistungsnachweis in ihrem Modulanlass erbringen und dafür Credits erwerben wollen, bezahlen pro Vorlesungslektion Fr. 15.- bis 20.- (je nach Anteil geleitetem Selbststudium), für eine Semesterlektion also Fr.240.- bis 320.-. Für Praktika wird pro Lektion Fr. 20.- bis 30.- (je nach Charakter der Veranstaltung) verrechnet, für eine Semesterpraktikumslektion also Fr. 320.- bis Fr. 480.-. Die so belegten Module gelten als Weiterbildung, werden geprüft und die Credits bei bestandenem Leistungsnachweis ausgewiesen. Die Zulassung zu Modulanlässen liegt in der Kompetenz der Departemente.